MEDIENMITTEILUNG
Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement
28. ordentliche Generalversammlung vom 17. Mai 2024
– Generalversammlung genehmigt alle Anträge des Verwaltungsrates
– Ausschüttung von CHF 0.32 pro Namenaktie mit Valuta 24. Mai 2024
Präsenz
Heute fand im Zunfthaus zur Zimmerleuten die 28. ordentliche Generalversammlung der nebag ag statt. An der Generalversammlung nahmen 80 Aktionäre teil, 211 Aktionäre liessen ihre Stimme durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten. Es waren insgesamt 53.24% des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten.
Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates
Die Aktionäre haben allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt. Die Generalversammlung beschloss insbesondere, für das Geschäftsjahr 2023 eine Ausschüttung von CHF 0.32 pro Aktie vorzunehmen.
CHF 0.16 als verrechnungssteuerfreie Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserven und CHF 0.16 als verrechnungssteuerpflichtige Dividende.
Die bisherigen Verwaltungsräte Martin Wipfli, Markus Eberle, Walter Häusermann und Stephan Wintsch wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Urs Ledermann stand für eine weitere Amtsdauer nicht mehr zur Verfügung.
Resultat bis zur GV 2024: Rückgang des inneren Werts pro Aktie um CHF 0.03 auf CHF 7.90.
Im laufenden Geschäftsjahr fiel der innere Wert der Gesellschaft von CHF 7.93 um CHF 0.03 auf CHF 7.90 je Aktie. Dies entspricht einem Verlust von rund CHF 0.27 Mio.
Der NAV wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch abgerufen werden.
Das Protokoll der GV kann unter www.nebag.ch – Downloads und Archiv abgerufen werden.
Wichtige Termine
22. Mai 2024 Die Aktie der nebag ag wird ex gehandelt
24. Mai 2024 Zahldatum
16. Mai 2025 Generalversammlung 2025
Zürich, 17. Mai 2024
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich
Tel.: +41 (0)79 346 41 31
E-Mail: info@nebag.ch Internet www.nebag.ch