Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung 2022 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.50 pro Namenaktie (Vorjahr: CHF 0.40). Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen einer Kapitalherabsetzung. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Ausschüttungsrendite 5.21%, dies im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von CHF 9.60 per Ende 2021.
Seit der Verwaltungsrat im September 2005 ankündigte, eine jährliche Ausschüttungsquote von mindestens 4% anzustreben, hat die nebag ag jedes Jahr durchschnittlich 7.05% ausbezahlt (max. 10.46% im Jahr 2009, min. 4.16% im Jahr 2006). Mit dem Entscheid des Verwaltungsrates, der Generalversammlung 2022 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.50 zu beantragen, bleibt er seiner Ausschüttungspolitik seit 17 Jahren treu.
Der Net Asset Value wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden.
Der Geschäftsbericht 2021 wird am 8. April 2022 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 6. Mai 2022 in Zürich statt.
Zürich, 31. Januar 2022