nebag ag kündigt eine im Vergleich zum Vorjahr um 18% höhere Ausschüttung von CHF 0.59 pro Namenaktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von 6.66%.

MEDIENMITTEILUNG

Ad hoc Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement

nebag ag kündigt eine im Vergleich zum Vorjahr um 18% höhere Ausschüttung von CHF 0.59 pro Namenaktie an. Dies entspricht einer Ausschüttungsrendite im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von 6.66%.

Der Verwaltungsrat der nebag ag beantragt der Generalversammlung 2023 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.59 pro Namenaktie (Vorjahr: CHF 0.50). Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen einer Kapitalherabsetzung. Sollte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates folgen, beträgt die Ausschüttungsrendite 6.66%, dies im Verhältnis zum provisorischen Net Asset Value von CHF 8.86 per Ende 2022.

Seit der Verwaltungsrat im September 2005 ankündigte, eine jährliche Ausschüttungsquote von mindestens 4% anzustreben, hat die nebag ag jedes Jahr durchschnittlich 7.02% ausbezahlt (max. 10.46% im Jahr 2009, min. 4.16% im Jahr 2006). Mit dem Entscheid des Verwaltungsrates, der Generalversammlung 2023 eine Ausschüttung in der Höhe von CHF 0.59 zu beantragen, bleibt er seiner Ausschüttungspolitik seit 18 Jahren treu.

Der Net Asset Value wird täglich berechnet und kann unter www.nebag.ch aufgerufen werden.

Der Geschäftsbericht 2022 wird am 6. April 2023 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 12. Mai 2023 in Zürich statt.

Zürich, 24. Januar 2023

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

nebag ag

Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates

c/o Baryon AG, General Guisan-Quai 36, CH-8002 Zürich

Tel.: +41 (0)79 346 41 31

E-Mail: info@nebag.ch

Internet: www.nebag.ch

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